Der Präsident der Republik Korea, der in allgemeiner, freier
und geheimer Wahl direkt vom Volk gewählt wird, steht an
der Spitze der Exekutive.
Der Präsident amtiert für die Dauer einer fünfjährigen
Legislaturperiode; eine Verlängerung der Amtszeit ist nicht
möglich. Mit der Begrenzung der Amtszeit auf fünf Jahre soll
verhindert werden, dass sich jemand an der Macht festhält
und sein Amt nicht aufgibt. Sollte der Präsident während
seiner Amtszeit sterben oder sein Amt nicht mehr ausüben
können, übernimmt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
der Ministerpräsident oder ein Mitglied des Kabinetts vorübergehend
die Aufgaben des Präsidenten.
In dem gegenwärtigen politischen System hat der Präsident
fünf wichtige Aufgaben:
Er ist erstens als Staatsoberhaupt verantwortlich
für innere Angelegenheiten und vertritt den Staat
auch nach außen. Er empfängt ausländische Diplomaten, er
verleiht Orden und andere Auszeichnungen und hat das
Recht, jemanden zu begnadigen. Es ist seine Pflicht, die
Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit sowie den
Weiterbestand des Staates und die Einhaltung der Verfassung
sicherzustellen; zu seinen besonderen Pflichten gehört es, für die friedliche Wiedervereinigung Koreas einzutreten.
Zweitens ist der Präsident der oberste Chef der Verwaltung;
als solcher setzt er Gesetze in Kraft, die von der Legislative
verabschiedet worden sind und erlässt Anordnungen und
Dekrete zur Ausarbeitung von Gesetzen. Der Präsident ist der
Vorsitzende des Kabinetts. Er hat die Befugnis, Beamte sowie
den Ministerpräsidenten und die Leiter von staatlichen
Behörden und Dienststellen zu ernennen.
Drittens ist der Präsident oberster Befehlshaber der
Streitkräfte und kann als solcher den Krieg erklären.
Viertens ist der Präsident verantwortlich für die Außenpolitik.
Er hat das Recht, diplomatische Gesandte zu akkreditieren
oder zu entsenden und Verträge mit anderen Nationen
zu schließen.
Schließlich ist der Präsident der höchstrangige Politiker
und der entscheidende Gesetzgeber des Landes. Er kann derNationalversammlung Gesetzesentwürfe vorschlagen und
den Gesetzgebern persönlich oder schriftlich seine Stellungnahme
zu bestimmten Gesetzesentwürfen mitteilen. Der
Präsident hat nicht das Recht, die Nationalversammlung |