In dem präsidialen Regierungssystem regiert der Präsident mit Hilfe des Kabinetts, das aus 15 bis 30 Mitgliedern besteht und dessen Vorsitzender er ist. Er ist für alle wichtigen Regierungsentscheidungen allein verantwortlich. Der Präsident ernennt den Ministerpräsidenten, der dann durch die Nationalversammlung bestätigt werden muss. Als zweitwichtigster Mann nach dem Präsidenten hat der Ministerpräsident in der Exekutive die Aufsicht über die Minister; er leitet auch das Büro zur Koordinierung der Politik, ist aber letztlich dem Präsidenten verpflichtet. Der Ministerpräsident hat auch das Recht, sich an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und an den Versammlungen der Nationalversammlung teilzunehmen.
Der Ministerpräsident hat zwei Stellvertreter, die verpflichtet sind, die ihnen vom Ministerpräsidenten gestellten Aufgaben zu erledigen. Die beiden stellvertretenden Ministerpräsidenten haben gleichzeitig das Amt des Ministers für Finanzen und Wirtschaft sowie des Ministers für Erziehung und Fortbildung inne.
Die Mitglieder des Kabinetts werden auf Vorschlag des Ministerpräsidenten vom Präsidenten ernannt. Ihnen obliegt die Leitung ihrer Ministerien, sie beteiligen sich an politischen Entscheidungsprozessen, sie können im Namen des Präsidenten handeln und jederzeit an den Sitzungen der Nationalversammlung teilnehmen, um ihren Standpunkt darzulegen. Die Mitglieder des Kabinetts sind allein gegenüber dem Präsidenten verantwortlich.
Abgesehen vom Kabinett unterstehen dem Präsidenten mehrere Behörden direkt, die für die Festlegung und Umsetzung nationaler Politik zuständig sind: Das Amt für Rechnungsprüfung und Inspektion von Korea, der Staatliche Nachrichtendienst, der Ausschuss für den öffentlichen Dienst, der Präsidialausschuss für kleinere und mittlere Unternehmen, der Ombudsmann von Korea und der Unabhängige Ausschuss gegen Korruption.Die Leiter dieser Behörden werden direkt vom Präsidenten ernannt. Die Ernennung des Vorsitzenden für das Amt für Rechnungsprüfung und Inspektion bedarf allerdings der Zustimmung der Nationalversammlung.
Das Amt für Rechnungsprüfung und Inspektion ist verantwortlich für die Rechnungsprüfung zentraler und lokaler Regierungsbehörden, staatlicher Gesellschaften und ähnlicher Organisationen. Das Amt hat auch das Recht, Machtmissbrauch oder Fehlverhalten von Staatsbediensteten aufzudecken. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen werden dem Präsidenten und auch der Nationalversammlung vorgelegt, obwohl das Amt dem Präsidenten direkt untersteht.
Der Staatliche Nachrichtendienst hat den Auftrag, Nachrichtenmaterial im In- und Ausland sowie Informationen über subversive und kriminelle, internationale Aktivitäten zu sammeln. Er plant und koordiniert die nachrichtendienstlichen und sicherheitspolitischen Aktivitäten der Regierung.
Der 1999 gegründete Ausschuss für den öffentlichen Dienst ist verantwortlich für eine faire und effiziente Personalpolitik bei den Staatsbediensteten.
1998 wurde ein Präsidialausschuss zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen eingerichtet. Seit 1994 gibt es einen Ombudsmann, der als Kontrollinstanz zur Aufdeckung unsauberer Praktiken innerhalb der Regierung fungiert.
Die 2002 ins Leben gerufene, unabhängige Kommission gegen Korruption hat das Recht, alle notwendigen Maßnahmen gegen Korruption zu ergreifen. Es liegt in ihrer Verantwortung, Antikorruptionsmaßnahmen zu planen und zu bewerten, Erziehung und Öffentlichkeitsarbeit zu

intensivieren sowie Berichte zu prüfen und Menschen zu schützen, die Korruptionsfälle melden.